Ausgangsbasis
Die Treibhausgasemissionen bis 2020 um 1/5 im Vergleich zu 2005 zu senken, den Gesamtanteil der Energie bis 2020 zu 11 % aus erneuerbaren Energien zu beziehen – das waren die Zielmarken der luxemburgischen Regierung Anfang der vergangenen Dekade in Sachen Klimaschutz. Die Gemein-den wurden dabei als unverzichtbare Partner und lokale oder regionale Energie- und Klimaschutz-konzepte wurden als wichtige Bausteine für die landesweite Umsetzung der erforderlichen Maß-nahmen angesehen.
In diesem Kontext wurde der „Klimapakt für Gemeinden“ als ein neues Instrument zur Förderung dieser Bestrebungen vor Ort ins Leben gerufen. Er ermöglicht eine staatliche Förderung des klimapo-litischen Bestrebens der Gemeinden, den Energieverbrauch und die Treibhausgasemissionen inner-halb des Gemeindeterritoriums zu reduzieren und gleichzeitig Investitionen, Wirtschaftsaktivitäten und den Arbeitsmarkt zu stimulieren.
Der Pakt wird durch eine Konvention zwischen dem Staat und einer jeden beteiligten Gemeinde be-siegelt. Die Kommunen erklären sich in diesem Zusammenhang dazu bereit, den Erhalt des European Energy Award® (EEA) anzustreben und innerhalb von zwei Jahren ein sinnvolles energetisches Bilan-zierungssystem auf Gemeindeebene zu handhaben. Der Staat garantiert seinerseits die finanzielle und technische Unterstützung im Umsetzungsprozess.
Die Gemeinde Heffingen hat 2016 beschlossen, dem ersten Klimapakt-Vertrag vom 9. Dezember 2013 zwischen dem Luxemburger Staat, der Interessengemeinschaft MyEnergy und der Gemeinde zuzustim-men.
Heffingen im Klimapakt 1.0
Der Klimapakt 1.0 war ein Abkommen in Form eines Gesetzes zwischen dem Staat und den Gemein-den. Ziel dieses Paktes war es, die Gemeinden technisch und finanziell zu unterstützen, damit sie ihren Energieverbrauch und ihre Treibhausgasemissionen verringern. Der Klimapakt 1.0 trat am 1. Januar 2013 in Kraft und lief Ende 2020 aus.
Der Klimapakt baute bisher (und auch zukünftig) auf dem europäischen Programm European Energy Award (EEA – www.european-energy-award.org) auf, welcher seit Jahren von vielen kleinen und gro-ßen Gemeinden in der Schweiz, Deutschland, Österreich, Frankreich und Italien benutzt wird. In Lu-xemburg nahmen final alle 102 Gemeinden am Klimapakt und somit auch an diesem Programm teil.
Im EEA wird die aktuelle Situation der Gemeinde in Bezug auf Energie und Klima erfasst und auf ihre Stärken und Schwächen hin untersucht. Ein Aktionsplan mit Verbesserungsmöglichkeiten wird aus-gearbeitet, welcher die Gemeinden zu einer nachhaltigen Energie-, Verkehrs-, Klima- und Umwelt-politik führen sollte. Das Hauptinstrument dieses Programmes war und ist der EEA-Maßnahmen-Katalog, der bis ursprünglich 79 Maßnahmen in 6 Kategorien umfasste (Entwicklungsplanung und Raumordnung, kommunale Gebäude und Anlagen, Versorgung und Entsorgung, Mobilität, interne Organisation, Kommunikation und Kooperation).
Anhand dieses Kataloges wurden (und werden) die vorgenommenen Energie- und Klimaschutzaktivi-täten der teilnehmenden Gemeinden von externen Auditoren überprüft und bewertet. Im Klimapakt 1.0 gab es insgesamt 3 verschiedene Zertifikationsstufen:
- 40% der möglichen Punkte des Kataloges (Klimapakt-Label)
- 50% der möglichen Punkte des Kataloges (EEA-Silber)
- 75% der möglichen Punkte des Kataloges (EEA-Gold)
Die Gemeinde Heffingen trat recht spät dem Klimapaktabkommen bei und begann daher erst Anfang 2016, aktiv im Klimapakt und in der Erfüllung des EEA-Kataloges zu arbeiten. Durch ein gezieltes und intensives Arbeiten seitens des Schöffenrates, der Gemeindeverwaltung samt Klimapaktberater ist es der Gemeinde jedoch bereits nach knapp zweieinhalb Jahren gelungen, Ende 2018 zum ersten Mal ein Klimapaktaudit durchzuführen.
o Im November 2018 erreichte die Gemeinde Heffingen „Klimapakt-Silber“ mit einem Wert von sehr guten 68,1%
Damit hat die Gemeinde das Kunststück fertiggebracht, in einer echt kurzen Zeitspanne das ange-fragte Silber-Audit mit Bravour zu bestehen – und dies mit einem Ergebnis, das sich sehen lassen kann.
Glückwunsch, Gemeinde Heffingen
Vom Klimapakt 1.0 zum Klimapakt 2.0
Um den ehrgeizigen Klimazielen gerecht zu werden, soll sich der Klimapakt in der neuen Phase von 2021 bis 2030 gezielt weiterentwickeln. Drei Bereiche rücken verstärkt in den Fokus:
- Der Klimapakt 2.0 soll eine verbesserte Quantifizierung der Ergebnisse ermöglichen. Angestrebt werden eine optimierte Datenlage sowie eine bessere Verfolgung anhand von Indikatoren. Dazu sollen Daten effizienter erhoben, Monitoring und Controlling verfeinert werden. Die Gemeinden arbeiten hierbei zur Dokumentation der monatlichen und jährlichen Verbräuche (Strom, Wärme, Trinkwasser) ihrer kommunalen Gebäude bereits seit Jahren mit der Software EnerCoach. Zukünftig werden weitere kommunalspezifische Daten angestrebt, welche zentral gesammelt und aufbereitet werden, um den Aufwand für die Gemeinden zu reduzieren. Dadurch wird ebenfalls die Vergleichbarkeit unter den Gemeinden erhöht.
- Des Weiteren steht die stetige Verbesserung des Arbeitsrahmens für die Gemeinden auf der Agenda. Dabei spielt das Entwickeln von Monitoring-Werkzeugen ebenso eine Rolle, wie die verstärkte Kooperation mit Partnern, wie dem SIGI, Klimabündnis, CELL, IMS oder der EBL. Unter den Klimaberatern – die seit dem Beginn des Klimapaktes den Gemeinden fachlich zur Seite stehen – soll es in Zukunft verstärkt themenspezifische Experten geben, um die Gemeinden beispielsweise in den Bereichen „Mobilität“, „energetische Sanierung“ oder „Circular Economy“ noch besser zu begleiten.
- Ein weiterer zentraler Punkt ist das Anstreben von mehr Bürgerbeteiligung. Den Gemeinden soll noch intensiver dabei geholfen werden, ihre BürgerInnen dazu zu ermutigen, eine aktive Rolle im Klimaschutzbereich einzunehmen. Geplant sind beispielsweise neue Kooperationsmaßnahmen, wie Kampagnen oder Wettbewerbe. Zudem sind ganz praktische Unterstützungspakete vorgesehen. Hier stehen unter anderem Hilfen bei der Bildung von Energiekooperativen oder anderer konkreter und substantieller Projekte auf dem Programm.
Aufbau des Klimapaktes 2.0
Für die Erstellung und Umsetzung einer lokalen Klimastrategie sind verschiedene Schritte bzw. Maßnahmen notwendig, die gegangen bzw. getroffen werden müssen.
Zu Beginn soll sich die Gemeinde – in Schriftform – Zielsetzungen für das zukünftige klimapolitische Handeln geben. Diese sollen konform zu den nationalen Klimaschutzvorgaben sein und zudem möglichst alle klimarelevanten Themenfelder abdecken.
Um dies zu gewährleisten, orientiert sich das kommunale Handeln vor allem an der im Klimapakt definierten Vorgehensweise, den EEA (European Energy Award) als Grundlage heranzuziehen.
- Dieser sieht u.a. vor, dass zu Beginn der Arbeiten ein „kommunales Leitbild Klimaschutz“ erstellt wird, das quantitative und qualitative Zielsetzungen für das klimapolitische Arbeiten enthält. Dieses sollte auf den vom EEA- Maßnahmenkatalog basieren, der insgesamt ca. 65 Fragestellungen bzw. Kriterien in den sechs Themenfelder „Entwicklungsplanung und Raumordnung“, „Kommunale Gebäude und Anlagen“, „Versorgung und Entsorgung“, „Mobilität“, „Interne Organisation“ und „Kommunikation und Kooperation abprüft“.
- Während das Leitbild themenumfassende quantitative Zielsetzungen definiert und nur grobe thematische Leitziele setzt, sollen für die wichtigsten Themenbereiche seitens der Gemeinde detailliere Konzepte entwickelt werden, wie in einem bestimmten Thema auf Basis einer profunden Bestandsaufnahme und Analyse nicht nur thematische Zielsetzungen definiert werden, sondern Lösungsansätze und mögliche Maßnahmenbausteine definiert werden. Damit soll einerseits verhindert werden, dass das Klimapakthandeln ein Sammelsurium an Einzelmaßnahmen („One-Shots“) wird, sondern ein inhaltlich, zeitlich und finanziell gut strukturiertes Vorgehen ermöglicht wird.
Konzepte sollen u.a. für die Themenbereiche „Klimawandelanpassung“, „Ressourcenwesen“, „Mobilität“, „Energie“ und „Grünflächenmanagement“ erstellt werden, die Konzepte zu „Digitalisierung“ und zur „Kommunikation“ sind zwar ebenfalls eigenständige Dokumente, sind inhaltlich jedoch auch themenübergreifend und querschnittsorientiert zu betrachten.
- Um ein strukturiertes Arbeiten zu gewährleisten, sollen die zu unternehmenden Anstrengungen in einem Arbeitsprogramm strukturiert werden, das möglichst regelmäßig (mindestens aber zu Beginn des Jahres) überprüft und fortgeschrieben wird und Zuständigkeiten, Meilensteine und Budgetierungen enthält.
- Alle sechs Themenbereiche sollten möglichst gleichberechtigt behandelt werden. Trotzdem kommt den kommunalen Liegenschaften eine besondere Bedeutung zu, da hier direkt beeinflussbare CO2– und finanzielle Einsparpotentiale schlummern, die Anhand einer Energiebuchhaltung für kommunale Liegenschaften/ Infrastrukturen nachprüfbar sind
- Auch wenn sich der EEA-Katalog prioritär auf die kommunalen Liegenschaften und das gemeindepolitische Handeln bezieht, so ist das mittelfristige Ziel, den Klimaschutzgedanken auf die lokalen Vereine, Betriebe und allgemein die kommunalen Haushalte zu übertragen. Ein erstes Benchmarking anhand gemeindeumfassender Indikatoren hilf, einen ersten Überblick zu bekommen, wo wir als Gemeinde stehen und welche Optimierungsmöglichkeiten es gibt.
- Anhand der Bearbeitung des EEA-Kataloges werden die bisher geleisteten Arbeiten der teilnehmenden Gemeinden überprüft und in einem Audit bewertet. Auch künftige Maßnahmen sollten sich auf diesen Kriterienkatalog referenzieren.
Zusätzliche Anreiz- und Sensibilisierungsmaßnahmen können weiter dazu beitragen, den Klimaschutz von der Gemeinde als politisches Organ auf die Gemeinde als Ganzes zu übertragen und möglichst alle BürgerInnen mitzunehmen, das ganz Heffingen einen großen Beitrag zum Klimaschutz leisten kann.